43 Zuständigkeit zum Erlass einer Verfügung betreffend fürsorgerische Freiheitsentziehung. - Die Verlegung in eine andere Klinik braucht eine neue Verfügung betreffend fürsorgerische Freiheitsentziehung der (auch örtlich) zuständigen Einweisungsbehörde (Erw. 3). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 21. August 2007 in Sachen A.B. gegen den Bezirksarzt-Stellvertreter X. (WBE.2007.259). Aus den Erwägungen