2008 Verwaltungsrechtspflege 301 behebenden Nachteile ein ungeeignetes Handeln im Verfügungsverfahren mit sich bringen kann. Diese sind insbesondere dann erheblich, wenn im Rechtsmittelverfahren das Vorbringen neuer Tatsachenbehauptungen, Beweismittel und Argumente eingeschränkt ist. 53 Verfahrensleitende Zwischenentscheide. - Voraussetzungen für eine selbständige Anfechtbarkeit. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 19. März 2008 in Sachen H. AG und Z. AG gegen den Regierungsrat (WBE.2007.396). Aus den Erwägungen