2. 2.1. Das Bezirksamt führte im Entscheid vom 17. Dezember 2007 aus, am 14. Februar 2007 habe der Beschwerdeführer sein Fahrzeug verkauft, wobei er das Auto weiterhin nutzen dürfe. Vor dem Hintergrund, dass die Miete eine Autos der unteren Mittelklasse pro Tag ca. Fr. 225.-- koste, erscheine die Aufrechnung einer monatlichen Zuwendung in der Höhe von Fr. 200.-- durchaus vertretbar. Es dürfe jedoch auch für den Monat Februar 2007 nur eine Aufrechnung auf der Basis von Fr. 200.-- erfolgen. Da der Verkauf des Wagens am 14. Februar 2007 erfolgt sei, dürfe für den Monat Februar 2007 zudem nur ein halber Monat, d.h. Fr. 100.--, angerechnet werden.