Die Beschwerde gegen den Entscheid des Bezirksamts Rheinfelden vom 18. Juli 2007 ist daher gutzuheissen. Die Kürzung mit Verfügung vom 23. April 2007 ist demgegenüber nicht zu beanstanden und die Beschwerde gegen den vorinstanzlichen Entscheid vom 6. August 2007 folglich abzuweisen. 38 Betriebskosten eines Motorfahrzeugs (§ 10 Abs. 5 lit. c SPV). - Wird ein Motorfahrzeug von einem Dritten zur Verfügung gestellt, so muss dessen Benützung durch den Sozialhilfeempfänger eine gewisse Intensität aufweisen. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 9. April 2008 in Sachen R.R. gegen das Bezirksamt Baden (WBE.2007.395).