230 Verwaltungsgericht 2008 bedarfs I gemäss SKOS-Richtlinien liegt (Abs. 2 Satz 1). Verhält sich die unterstützte Person rechtsmissbräuchlich, kann eine Kürzung auch unter die Existenzsicherung erfolgen oder die materielle Hilfe ganz eingestellt werden (Abs. 3 Satz 1). (…) 4. Zusammenfassend kann dem Beschwerdeführer nur im Zusammenhang mit dem Auslandaufenthalt im April 2007 eine Verletzung der Meldepflicht vorgeworfen werden. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Bezirksamts Rheinfelden vom 18. Juli 2007 ist daher gutzuheissen.