Es ist sodann weder aus den Akten ersichtlich noch wird von der Einwohnergemeinde X. vorgebracht, dass die Reinigung des A- Wegs, der Winterdienst oder die Namensgebung von den Eigentümern des A-Wegs der Einwohnergemeinde X. übertragen worden sind. Im Gegenteil sprechen die unbestrittenen Vorbringen des Beschwerdegegners, wonach die Anwohner des A-Wegs allfällige Sanierungen und Instandhaltungsarbeiten an der Strasse selber organisieren und sich zu je einem Siebtel an den Kosten beteiligen und die Anwohner den Kehricht zur nächstgelegenen Strasse tragen müssen, weil die Müllabfuhr den A-Weg nicht befährt, gegen eine still-