3.2. Die Vorinstanz führte in ihrem Entscheid vom 3. Januar 2007 betreffend die Frage einer stillschweigenden Widmung des A-Wegs zum Gemeingebrauch aus, dass der A-Weg nicht den Bedürfnissen 2008 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 147