1. 1.1. Die Gemeinde X. hat u.a. gestützt auf das SVG und das BauG das Reglement über das Parkieren (Laternenparkieren) vom 16. Juni 2005 erlassen, welches die Bewilligungs- und Gebührenpflicht für das Abstellen von Fahrzeugen während der Nacht auf öffentlichem Grund regelt. Dieses Reglement ist per 1. Oktober 2005 in Kraft getreten, wobei erst ab dem 1. Januar 2006 Gebühren erhoben wurden (§ 15 Reglement). Unter die Bewilligungs- und Gebührenpflicht fällt gemäss § 7 des Reglements, wer sein Fahrzeug in der Zeit von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr zweimal in der Woche auf öffentlichem Grund abstellt.