- Die Zuordnung einer Privatstrasse zu den Strassen im Gemeingebrauch setzt die – ausdrückliche oder stillschweigende – Zustimmung des Eigentümers voraus und erfordert eine Widmung durch das zuständige Gemeinwesen oder eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (Erw. 2.4 und 3) - Verhältnis zur Parkplatzerstellungspflicht (Erw. 4) Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 20. Februar 2008 in Sachen Einwohnergemeinde X. gegen das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (WBE.2007.38). Aus den Erwägungen