24 Bewilligungs- und Gebührenpflicht für Nachtparkieren (Laternenparkgebühr). - Die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Bewilligungspflicht und von Benutzungsgebühren für das Dauerparkieren bildet § 103 Abs. 3 BauG (Erw. 2.1). 140 Verwaltungsgericht 2008