56 Immissionsbeschwerde. - Die Beschwerdelegitimation fehlt, wenn der Lärm einer bestehenden Anlage deutlich unter dem Planungswert liegt. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 22. August 2008 in Sachen K. und F. gegen IG Schützen Gippingen (WBE.2007.267). Sachverhalt Die Beschwerdegegnerinnen betreiben in der Gemeinde Gippingen einen Pistolenschiessstand. Die Beschwerdeführer wehren sich gegen Immissionen, die mit dem Betrieb dieser Anlage verbunden sind.