2008 Verwaltungsrechtspflege 303 3.5. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass das Verwaltungsgericht auf die vorliegende Beschwerde gegen den prozessleitenden Entscheid der Vorinstanz nicht eintreten darf. 54 Beschwerdelegitimation. - Beschwerdelegitimation der Gemeinde in Sozialhilfesachen. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 20. Juni 2008 in Sachen Einwohnergemeinde X. gegen das Bezirksamt Aarau (WBE.2008.79). Aus den Erwägungen