ergesetz, Band 1, 2. Aufl., Muri/Bern 2004, § 36 N 5). § 36 Abs. 1 StG statuiert keine explizite Beschränkung der abzugsfähigen Kosten, und die Aufzählung verschiedener Kostenarten in § 36 Abs. 2 StG ist nicht abschliessend. Das Verwaltungsgericht hat die Mehrauslagen der auswärtigen Verpflegung bei Selbständigerwerbenden als abzugsfähig anerkannt (VGE II/82 vom 12. November 2001 [BE.2001.00035], S.6). An dieser Rechtsprechung zum alten Steuergesetz, die zur Gleichbehandlung mit den unselbständigen Erwerbstätigen führt, ist auch unter dem neuen Recht festzuhalten (ebenso Richner/Frei/Kaufmann, Handkommentar zum DBG, Zürich 2003, Art. 27 N 8). 1.2.