Ob der Beschwerdeführer sich über eine hohe Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, Verantwortung zu tragen, ausweisen kann, muss und kann im Rahmen dieses Verfahrens nicht beurteilt werden. Ein ausreichendes Mass an Wahrscheinlichkeit, dass die Sicherheit gefährdet ist, und objektive Zweifel an der charakterlichen Fähigkeit im Umgang mit Waffen genügen für die vorsorgliche, vorläufige Beschlagnahmung. Im anschliessenden Verfahren sind die Hintergründe und die Voraussetzungen im Einzelnen abzuklären. 2008 Anwaltsrecht 275 X. Anwaltsrecht