ausbleiben, verstehe ich dies als ultimative Aufforderung zur Selbstjustiz." kann entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers nicht anders verstanden werden, als dass er, sofern die Behörden seiner Forderung um Gewährung eines Rechtsbeistandes nicht (rechtzeitig) nachgekommen, sich aufgefordert fühle, seine vermeintlichen Rechte selber und mit Gewalt durchzusetzen. Mit dem Hinweis auf Notwehr bzw. Notstand werden strafrechtliche Handlungen gerechtfertigt.