2008 Verwaltungsrechtspflege 295 XI. Verwaltungsrechtspflege 51 Formelle Anforderungen an eine Beschwerde; Unterschrift. - Die Unterschrift muss in räumlicher und zeitlicher Hinsicht nicht mit der Ausfertigung und dem Text zusammenfallen, solange der Bezug zur Beschwerdeschrift sichergestellt und die Identifikation gewährleistet ist (Erw. 2.1). - Wird auf eine Beschwerde eines Laien, welche die genannten Voraussetzungen erfüllt, nicht eingetreten, liegt überspitzter Formalismus vor (Erw. 2.3).