In psychiatrischen Kliniken und vergleichbaren Institutionen kommt es aber immer wieder vor, dass sich Patienten weigern, sich in den Klinikalltag zu integrieren. Solange eine konkrete Gefährdung von Mitpatienten und Personal sowie von Gegenständen ausgeschlossen werden kann und die Belastung auf der Abteilung nicht absolut unzumutbar ist, rechtfertigt dieses Verhalten keine Zwangsmassnahmen. Das Ziel, den Beschwerdeführer zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, damit er sich in den Klinikalltag integriere, darf nicht durch eine zusätzliche, massive Freiheitsentziehung angestrebt werden.