über die Tage abflauend gewesen. Dass der Schlüssel nach dem 9. Oktober 2007 noch gedreht war, wäre "nicht nötig" gewesen. 3.4.2. Offensichtlich lagen somit ab dem 9. Oktober 2007 keinerlei Anhaltspunkte mehr dafür vor, dass der Beschwerdeführer unberechenbar, aggressiv oder gar fremdgefährlich gewesen wäre; es musste ab diesem Zeitpunkt folglich nicht mehr mit einer Gewalteskalation gerechnet werden.