Selbst wenn es vereinzelte Zeitgenossen geben mag, die um einer Steuerersparnis willen ein aufwendiges und sogar ein abwegiges und wirtschaftlich nachteiliges Vorgehen in Betracht ziehen, ist nicht hierauf abzustellen, sondern als glaubhaft – auch ohne strikten Nachweis – erscheint ein Vorgehen, wie es vernünftige Bürger in der gleichen Situation wählen würden. Um dagegen anzuerkennen, jemand hätte sich gegen die wirtschaftliche Vernunft verhalten, nur um von der 220 Verwaltungsgericht 2007