In dieser Beziehung wird vorgebracht, sie hätten es unterlassen, sich gerichtlich zu trennen oder andere steuersparende Massnahmen, wie beispielsweise die vollumfängliche Aufgabe des Wohnsitzes in S. durch beide Ehegatten mit Vermietung/ Verkauf der Liegenschaft, überhaupt nur zu prüfen. Wenn die geltend gemachten nachteiligen Dispositionen in Unterlassungen bestehen, muss der Bürger, der wegen einer falschen Auskunft eine Vorzugsbehandlung im Vergleich zum objektiven Recht beansprucht, glaubhaft machen, dass er bei korrekter Auskunft die unterlassene Handlung tatsächlich vorgenommen hätte.