194 Verwaltungsgericht 2007 45 Unentgeltliche Rechtsverbeiständung in Sozialhilfeverfahren. - Wahrt eine Kürzung die Existenzsicherung nach § 15 Abs. 2 SPV, ist die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters nur dann geboten, wenn besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten hinzukommen, denen der Gesuchsteller auf sich alleine gestellt nicht gewachsen wäre. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 14. Dezember 2007 in Sachen M.L. gegen das Bezirksamt Brugg (WBE.2007.291). Aus den Erwägungen