schwiler, Grundlagen der Akustik und Lärmbekämpfung, Unterlagen zum ERFA-Seminar vom 25. Februar 2002, S. 7). Generell reduzieren sich die für den Empfangspunkt «X.» gemessenen Schallpegel allein schon wegen der grösseren Distanz zwischen der Quelle und dem Empfangspunkt «Y.» um 6.58 dB(A). (…) Weil der Beurteilungspegel am Immissionsort im konkreten Fall den Planungswert nachweislich und deutlich unterschreitet, kann aus objektivierter Sicht nicht mehr von einer relevanten Beeinträchtigungsmöglichkeit bzw. einem rechtserheblichen Nachteil gesprochen werden. (…) Die Vorinstanz hat die Legitimation der Beschwerdeführer somit zu Recht verneint.