Der Schiessstand wurde jedoch zwischenzeitlich lärmmässig saniert bzw. mit einer Lärmschutzwand versehen, weshalb die Frage der Legitimation heute unter einem neuen Licht erscheint. Die Beschwerdegegnerinnen haben gestützt auf die Lärmmessung vom 7. Oktober 2005 und vom März 1992 für den Empfangspunkt «X.» nach eigenen Berechnungen vom 30. November 2007 einen Beurteilungspegel von 54.4 dB(A) (richtig wohl 54.1 dB[A]) ermittelt. Die Distanz zwischen dem Schützenhaus und der Liegenschaft «X.» beträgt rund 150 m. Die Distanz zwischen dem Schützenhaus und der Liegenschaft der Beschwerdeführer (Y.) beträgt rund 320 m.