Kantons Basel-Stadt Gelegenheit zu geben, neu zu verfügen, erfolgt jedoch die - mangels Vorliegens einer gültigen Einweisungsverfü- 2007 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 189 gung vorzunehmende - Aufhebung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung nicht sofort, sondern mit Wirkung nach Ablauf von drei Tagen ab Erhalt des vorliegenden Entscheides. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine gültige Einweisungsverfügung erlassen worden, darf der Beschwerdeführer nicht gegen seinen Willen in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden zurückbehalten werden. 2007 Sozialhilfe 191