keine gültige Grundlage für die Einweisung des Beschwerdeführers in die Psychiatrische Klinik Königsfelden. 3.3. 3.3.1. Die behandelnden Ärzte der UPK haben am 16. August 2007 einen Verlegungsentscheid betreffend Beschwerdeführer erlassen. Darin wird der Beschwerdeführer "zur Weiterbehandlung" in die Psychiatrische Klinik Königsfelden verlegt. 3.3.2.