3. 3.1. Nach der Aufhebung der Verfügung des Bezirksarzt-Stellvertre- ters X. vom 17. (recte: 18.) August 2007 stellt sich die Frage, welches die Konsequenzen davon sind bzw. welche Wirkungen die Einweisungsverfügung des Arztes des Gesundheitsdienstes Basel-Stadt vom 10. August 2007 [Einweisung des Beschwerdeführers in die UPK] und der Verlegungsentscheid der Ärzte der UPK vom 16. August 2007 [Verlegung des Beschwerdeführers von der UPK in die Psychiatrische Klinik Königsfelden] in dieser Konstellation (noch) haben. 3.2. 3.2.1.