Dies wird zum einen dadurch bestätigt, dass seine Betreuung überwiegend von der Caritas wahrgenommen wurde, welche sich um die Verlegung nach Z. bemühte. Seine Eltern zogen am 1. Juni 2000 nach A. (BL) um, ohne dass sich der Aufenthalt von X. mit dem Ziel, die räumliche Distanz zu ihnen zu verringern, veränderte; sie waren auch überfordert. Aus dem erwähnten Briefverkehr geht zudem eindeutig hervor, dass der Hauptgrund für die Verlegung in ein Heim im Kanton Aargau die anfallenden Auslagen für die ausserkantonale Hospitalisierung waren. Der Anstoss für eine Verlegung ging denn auch vom Kantonsärztlichen Dienst aus.