Der Kantonale Sozialdienst belegt seine Darstellung mit dem Briefverkehr zwischen der Caritas Aargau und der Sozialkommission Y., der Psychiatrischen Klinik Königsfelden und der Klinik Bethesda in Tschugg BE sowie dem Kantonsärztlichen Dienst des Kantons Aargau und dem Kantonalen Sozialdienst des Kantons Aargau. Die Beschwerdeführerin bestreitet, dass die Verlegung ausschliesslich aus finanziellen Gründen erfolgt sei, und macht geltend, dass es für die Pflege der Kontakte zwischen X. und dessen Angehörigen von Vorteil gewesen sei, wenn er in ein Heim in geringerer räumlicher Distanz vom Wohnort seiner Familienangehörigen habe eintreten können.