nur für Unterstützungsleistungen, die in den letzten fünf Jahren vor dem Begehren ausgerichtet worden sind. 2.2. X. reiste am 4. Juni 1980 zusammen mit seinen Eltern in die Schweiz ein. Er wurde von den Bundesbehörden zuerst dem Kanton Bern zugewiesen. Seit seiner Einreise in die Schweiz war er in R. BE angemeldet. X. ist anerkannter Flüchtling. Am 17. Juni 1988 wurde ihm die Niederlassungsbewilligung erteilt. Bereits im Jahre 1981 trat X. wegen seiner schweren Behinderung (Epilepsie) in die Klinik Bethesda in Tschugg BE ein. Die Eltern von X. wurden ebenfalls als Flüchtlinge anerkannt und erhielten die Niederlassungsbewilligung.