3.4. Am 25. September 2006 beschloss der Sozialdienst der Gemeinde X. u.a. Folgendes: "4. Herr S. wird darauf aufmerksam gemacht, Änderungen künftig dem Sozialdienst im Voraus mitzuteilen. Rückwirkende Änderungen werden in Zukunft nicht mehr berücksichtigt." Der Sozialdienst der Gemeinde X. führte in der Begründung an, der Beschwerdeführer habe mit nachträglichen Mitteilungen betreffend Wochenendaufenthalte und Änderungen im Haushalt seine Meldepflicht verletzt und verwaltungsadministrative Mehrarbeit verursacht.