die Beschaffung nicht, zumal in diesem kommunalen Bereich die Gemeindeautonomie eine kantonale Regelung in einer regierungsrätlichen Verordnung ausschliessen würde (§ 106 Abs. 1 KV). 2.4.3. Im Zusammenhang mit dem GAT III sind am 1. Januar 2006 Änderungen über die Verwaltungsorganisation im Gemeindegesetz in Kraft getreten (vgl. §§ 71a ff. GG). Diese Revision hat die Rechtsgrundlagen geschaffen, welche es den Gemeinden ermöglichen, die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) einzuführen.