im Zwischenbericht vom 16. April 2007 ist die Einhaltung des Kostendach von 5 Mio. Franken "unter allen Umständen" vielmehr noch einmal bestätigt und den Anbietern auch kommuniziert worden. Hätte die Vergabestelle von der absoluten Verbindlichkeit des vorgegebenen Kostendachs tatsächlich Abstand nehmen wollen, hätte dies aufgrund des Transparenzgebots einer ausdrücklichen und eindeutigen Erklärung gegen über den Anbietern bedurft. 2007 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 177 V. Fürsorgerische Freiheitsentziehung