Das KStA macht in seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2007 geltend, der Departementsvorsteher habe bislang - nicht nur im Bereich des Steuerwesens - darauf verzichtet, den Kreis der unterschriftsberechtigten Personen mittels einer formellen schriftlichen Ermächtigung zu bestimmen. Die Unterzeichnung von Verfügungen durch die Mitarbeitenden des KStA innerhalb ihres jeweiligen Aufgabenkreises stelle aber einen jahrzehntelangen Usus dar, der die zumindest stillschweigende Duldung des zuständigen Departementsvorstehers geniesse. In einem persönlichen Schreiben vom 12. Dezember 2007 bestätigt der Departementsvorsteher diese Darstellung;