Es liegt auf der Hand, dass bei einem zeitlichen Unterschied von 2,5 Stunden für eine Wegstrecke (was auf eine Reisezeit von 5 Stunden oder mehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schliessen lässt) grundsätzlich nicht mehr von einem genügenden Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln gesprochen werden kann. Zu beachten ist auch, dass beim Wochenaufenthalter die Fahrten auf das Wochenende und damit auf eine für die Erholung besonders wertvolle Zeit fallen können.