Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die V. AG aus technischen und nicht aus preislichen Gründen – die V. AG hätte mit einem finanziellen Aufwand von Fr. 5'000.-- die technischen Mängel ihres Angebots beheben können (VGE IV/28 vom 5. April 2007 [WBE.2007.20]) – vom Submissionsverfahren ausgeschlossen wurde. Bei der von der Vergabebehörde vorgeschlagenen Lösung würde ein um 40 % teureres Angebot mit der Minimalnote bewertet. Für anspruchsvolle technische Aufträge wie den hier streitigen erscheint diese Bandbreite zwar recht gering, sie steht aber im Einklang mit den vorliegend tatsächlich eingereichten Angebotssummen, die lediglich um 24 % auseinander liegen. Zu beachten ist in