dern hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine (sub- missions-)rechtliche Vorgabe, eine Bewertungsmethode zu verwenden, die auf einer Nullbewertung des teuersten Angebots beruht, besteht nicht (VGE III/76 vom 23. September 2002 [BE.2002.00247], S. 10). Die Bewertung der Angebotspreise muss jedoch der Gewichtung des Kriteriums Rechnung tragen, damit das im Voraus bekannt gegebene Gewicht tatsächlich zum Tragen kommt.