Auch dies führt indessen nicht zu einer Gleichwertigkeit. Vielmehr rechtfertigt sich die Annahme, dass insbesondere für den Zeitraum nach Ablauf der zehnjährigen Garantiefrist mit einem erheblich verstärkten Ausfall der alten Karten, die dann rund 25 Jahre im Einsatz sein werden, zu rechnen wäre, dürften diese dann doch ihre maximale Lebensdauer erreicht haben. Weiter sind auch die Befürchtungen der Vergabebehörde, dass die Verfügbarkeit der (alten) Karten und die Ersatzmöglichkeit bzw. die Ersatzteilverhaltung nicht auf 25 Jahre hinaus sicher sei, durchaus nachvollziehbar und können nicht als gänzlich unbegründet zurückgewiesen werden.