ren gerechnet werden kann. Dies trifft auf die bisherigen Karten, die zum Teil seit 1992 im Einsatz sind, klarerweise nicht zu. Vielmehr ist aufgrund des Alters in verstärktem Mass mit Ausfällen zu rechnen. Insofern kann nicht von einer Gleichwertigkeit der weiter verwendeten Karten und der neuen Karten gesprochen werden. Als Korrektiv vorgesehen ist von der Beschwerdeführerin der kostenlose Austausch von defekten Karten während zehn Jahren. Auch dies führt indessen nicht zu einer Gleichwertigkeit.