Die Beschwerdeführerin weist in Bezug auf die Betriebsdauer darauf hin, dass die S100-Karten keine beweglichen, dem Verschleiss ausgesetzten Komponenten seien. Solche Karten stünden in anderen Verbrennungsanlagen seit über 25 Jahren in Betrieb. Damit räumt die Beschwerdeführerin stillschweigend ein, dass bei neuen Karten grundsätzlich mit einer künftigen Betriebsdauer von 25 Jah- 162 Verwaltungsgericht 2007