Die Vergabestelle verneint die Gleichwertigkeit der offerierten Unternehmervariante hinsichtlich Nutzung, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit. Mit dem Erfordernis, dass die Komponenten auf eine Betriebsdauer von 25 Jahren ausgelegt würden, werde nicht verlangt, dass die einzelne S100-Karten je 25 Jahre in Betrieb sein müssten, sondern die Vergabestelle wolle die Sicherheit haben, dass diese Karten bis zum Ablauf der 25 Jahre verfügbar seien. Gerade mit dem Hinweis auf die Garantie von 10 Jahren bestätige die Beschwerdeführerin, dass die Verfügbarkeit eben doch weit weniger als 25 Jahre gewährleistet sei.