Nach den Ausschreibungsunterlagen sind Unternehmervarianten zulässig, welche den gesamten Leistungsumfang für den Anlagebereich A bis H umfassen. Sie müssen in formeller Hinsicht als separate Beilagen im Register 6 eingereicht und eindeutig gekennzeichnet werden. Sie sind nur unter Einhaltung der folgenden Bedingungen erlaubt bzw. werden nur geprüft, wenn diese Randbedingungen eingehalten werden, ausreichend belegt sind und gleichzeitig auch das Originalangebot eingereicht wird: - Varianten müssen hinsichtlich Nutzung, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit dem Hauptangebot entsprechen.