38 Varianten; Qualitätsbewertung; Preisbewertung. - Varianten (§ 16 SubmD): Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit einer Variante mit der Amtslösung kommt der Vergabestelle ein grosser Ermessensspielraum zu (Erw. 3.2-3.3). - Allgemeine Ausführungen zum Gesamteindruck genügen den Anforderungen an die Prüfung der Qualitätskriterien mit einer Gewichtung von 50 % nicht (Erw. 7.1.3-7.5). Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 3. Oktober 2007 in Sachen A. AG gegen den Gemeindeverband V. (WBE.2007.167). Aus den Erwägungen