Obwohl rechtskundig vertreten, führen sie keinen einzigen vergleichbaren Fall an, sondern begnügen sich mit dem Antrag, beim KStA "entsprechende Auskünfte einzuholen". Unter solchen Umständen ist das Verwaltungsgericht nicht zu einer umfassenden Abklärung der Steuerpraxis ver- 2008 Kantonale Steuern 87