fehlende Bonität des Schuldners; der Verzicht auf einen schriftlichen Darlehensvertrag, insbesondere das Fehlen von Sicherheiten und von Abmachungen über die Rückzahlung des Darlehens; die tatsächlich unterbleibende Rückzahlung; ein Klumpenrisiko bei der darlehensgebenden Gesellschaft (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 23. August 2007 [2C_72/2007], 84 Verwaltungsgericht 2008