Setzt das Bezirksamt Baden der Beschwerdeführerin gestützt auf § 39 Abs. 3 VRPG eine Nachfrist an, so sind die mit dieser Bestimmung verbundenen formellen Vorschriften zu beachten. Nachfolgend ist deshalb zu prüfen, ob das Bezirksamt Baden die formel- 2007 Verwaltungsrechtspflege 235