2007 Verwaltungsrechtspflege 233 sondere Verfahrensrügen wie die Verletzung klarer Zuständigkeitsvorschriften, die Verletzung von Vorschriften über die Mitwirkungsrechte oder des rechtlichen Gehörs Gegenstand dieser Prüfung (vgl. AGVE 1992, S. 169 mit Hinweisen; AGVE 1985, S. 119 mit Hinweisen; VGE I/41 vom 5. Juli 1995 [NO.1995.00001], S. 9). Vorliegend handelt es sich nicht um Verfahrensmängel im Rechtsetzungsverfahren, sondern um die materiellen Grundlagen, die vom Dekretsgeber für die Ausarbeitung der angefochtenen Norm verwendet bzw. berücksichtigt wurden.