aSubmD) oder Aufträge, die von der öffentlichen Hand subventioniert wurden, vergaben (§ 5 Abs. 1 lit. b aSubmD). Diese Einschränkung bestand indessen nur in Bezug auf die Geltung der materiellen Bestimmungen des Dekrets, nicht aber in Bezug auf die Vorschriften über den Rechtsschutz, denn § 24 Abs. 3 aSubmD sah ausdrücklich vor, dass die Bestimmung über die Beschwerde auch für Gemeinden und andere Vergabestellen gemäss § 5 Abs. 1 lit. d aSubmD galt. Mithin bestand 2007 Submissionen 155