c) Fr. 100'000.-- bei Lieferungen. Erreicht der geschätzte Wert des Einzelauftrags den Betrag für das Einladungsverfahren nicht, so kann der Auftrag freihändig vergeben werden (§ 8 Abs. 3 lit. a SubmD). 1.2. Der vorliegend zu vergebende Auftrag umfasst neben der Lieferung und Montage der neuen Heizanlage auch die Demontage der bestehenden Anlage (Heizzentrale, Öltank, Unterstation). Es handelt sich somit um Arbeiten im Zusammenhang mit den technischen Installationen eines Bauwerks, d.h. um Arbeiten des Baunebengewerbes. Davon geht zu Recht auch die Beschwerdeführerin aus.