a BauG (vgl. Erschliessungsplan). Diese Baulinien setzen ausdrücklich den Abstand für Bauten gegenüber der Hasel- und Ringstrasse fest und folgen teilweise den bisherigen Baulinien im aufgehobenen Überbauungsplan "Zelgli/Gatter-Äcker" oder wurden zum Teil neu im Abstand von drei bis vier Metern von der Strassenlinie festgelegt. Die Sockellinien in der Sondernutzungsplanung "Gatterächer" haben daher nur die Herabsetzung der Abstandsvorschriften für Einfriedungen und einzelne Bäumen gemäss §§ 111 Abs. 1 lit.