Diese seltenen Liefer- oder Lastwagenfahrten können keinen Grundbegegnungsfall LW/PW begründen, auch wenn berücksichtigt wird, dass grosse Fahrzeuge nach der Einfahrt in die Haselstrasse mangels Wendemöglichkeit über die Ringstrasse ausfahren müssen. Im Gebiet "Gatterächer" ist auf sämtlichen Erschliessungsstrassen, d.h. u.a. auch auf der Hasel- und der Ringstrasse, ein Geschwindigkeitslimit von 30 km/h geplant. Zusammenfassend ist sowohl für den auszubauenden Teil der Haselstrasse als auch für die Ringstrasse vom Grundbegegnungsfall PW/PW auszugehen.